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   BGH, 24.11.1952 - III ZR 370/51   

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https://dejure.org/1952,298
BGH, 24.11.1952 - III ZR 370/51 (https://dejure.org/1952,298)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1952 - III ZR 370/51 (https://dejure.org/1952,298)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1952 - III ZR 370/51 (https://dejure.org/1952,298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzanspruch bei Zusammenbruch einer Tribüne eines Steilwandfahrtunternehmens - Errichtung einer Anlage nach alten Plänen ohne erneute statische Berechnungen vornehmen zu lassen - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 97
  • NJW 1953, 299
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Die Bauüberwachung dient damit der Gefahrenabwendung (BGHZ 8, 97, 104 [BGH 24.11.1952 - III ZR 370/51] ; vgl. Baltz-Fischer, Preußisches Baupolizeirecht, S. 1 ff).

    Indem diese Bestimmungen und die ihnen entsprechenden Amtspflichten dem Schutz der Allgemeinheit - dem "öffentlichen Interesse" (Baltz-Fischer a.a.O.) - dienen, schützen sie jedes Glied der Allgemeinheit, das von der Gefahr mangelnder Standsicherheit bedroht wird, also jeden, der als Bewohner, Benutzer, Besucher (RG Recht 1929 Nr. 757; SeuffArch 83 Nr. 134; JW 1936, 803; BGHZ 8, 97, 104) [BGH 24.11.1952 - III ZR 370/51] , als Nachbar (BGH VersR 1956, 447) oder als Vorübergehender (LM zu BGB § 839 Fe Nr. 1) oder Arbeiter zu dem Bauwerk in Beziehung tritt und auf die Standsicherheit vertrauen darf.

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

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  • BGH, 01.02.1954 - III ZR 299/52

    Polizei. Rücksichtnahme auf Dritte

    An dieser Zuständigkeit hat sich auch durch die nach dem Zusammenbruch in der britischen Besatzungszone erfolgten Umorganisation und Verselbständigung der Polizei nichts geänderte Diese Umorganisation bezog sich lediglich auf die Polizei im engeren Sinne (vor allem Kriminal- und Sicherheitspolizei) und liess, wie in der Entscheidung des Senats in BGHZ 8, 97 ausgeführt ist, die Zuständigkeiten und den Aufgabenkreis auf dem Gebiet der sog. Verwaltungspolizei unberührt.
  • BGH, 18.12.1980 - III ZR 166/79

    Bestimmung der Pflichten der Baubehörde bei der Bauabnahme - Verletzung der

    Diese ergeben sich jedoch mit hinreichender Deutlichkeit auch im Einzelfall aus den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung (vgl. BGHZ 8, 97; 39, 358; 60, 112; BGH VersR 1961, 941).
  • BGH, 08.07.1953 - VI ZR 36/52
    Die Prüfung der Baugesuche durch die Baupolizei soll gerade dazu dienen, daß bei der Errichtung von Bauwerken die anerkannten Sicherheitsvorschriften befolgt werden und daß eine Gefährdung der Allgemeinheit oder einzelner Personen durch das Bauwerk nach Möglichkeit ausgeschaltet wird (Heine: Die preussischen Baupolizeigesetze 1928 S. 17; vgl. auch BGHZ 8, 97 [104]).
  • BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53

    Rechtsmittel

    Auch wenn zunächst in der Entwicklung des neuen Polizeirechts bei der Trennung der eigentlichen Polizei von der Verwaltung zweifelhaft sein mochte, auf welche Rechtsgrundlagen die Verwaltung sich zur Durchführung der ihr unter Entkleidung ihres polizeilichen Charakters verbliebenen Angelegenheiten stützen konnte, so hat sich doch der Rechtszustand bald dahin gefestigt, dass die Verwaltungsbehörden, die bisher als Polizeibehörden die verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten bearbeiteten, nun als "Ordnungsbehörden" sich zur Erledigung dieser Aufgaben nach wie vor der die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr regelnden polizeirechtlichen Vorschriften, insbesondere also der Befugnisse nach §§ 40 ff, 55 PVG bedienen konnten (so auch Urteil des erkennenden Senats in BGHZ 8, 97 [108]; auch Urteil des BGH vom 21. Juni 1951 - 3 StR 234/51 - in BVerwBl 51 S. 736; Pioch, Polizeirecht, 2. Aufl. zu Nr. 163 und 164 S. 118/119; Retzlaff-Pausch, Polizeihandbuch, 1951 Teil III S. 186; Wolff in MDR 1950 S. 5 [6], insbesondere auch Anm. 24 und 25).
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